ich (21)wurde im juli mit meiner freundin(19) auf dem weg in den urlaub an der kroatischen grenze mit sage und schreibe0,9 gamm marihuana erwischt. der verhörende beamte dort sprach gebrochenes englisch und die zettel die ich unterschreiben musste waren in kroatisch. auf meine bitte die formulare in englisch- und kopien zu bekommen, kam die antwort, dass das nicht möglich sei.
außerdem wurde uns mitgeteilt dass der staat österreich nichts davon erfährt, und wir nur eine kleine strafe bei einem "judge" zu bezahlen hätten, der in der sache entscheiden muß. mein paß wurde zu diesem zweck zur polizeistation und somit zum judge weitergeleitet, der meiner freundin nicht.
gut, am folgenden tag bezahlte ich die verwaltungsgebühr(keine strafe, da die menge zu gering war) beim judge, der alles aufnahm(ich bin noch jung,leichtsinnig,zum ersten mal hier, und ich wusste natürlich nicht dass marihuana in kroatien illegal ist :roll: ), der mir ebenfalls versicherte, dass nichts nach österreich weitergeleitet wird.
somit war die sache für uns gegessen, dachten wir zumindest.
gestern bekam ich über das bezirksgericht ein schreiben der polizeistelle in kroatien, in dem ich das urteil, zum ersten mal übersetzt vor mir hatte:"es wurde eine strafanzeige und daher auch strafbefehl gegen mich erlassen, der durch eine mündliche mahnung durch den judge, es nicht wieder zu tun, und das bezahlen der verwaltungsgebühr erledigt war.
nun meine fragen:
wer in österreich wird davon erfahren bzw. wo wird etwas aufliegen?
habe ich in östereich ebenfalls mit einer strafe zu rechnen?
ich kann außerdem innerhalb von 8 tagen gegen den bescheid vom kroatischen-judge einspruch erheben:
sollte ich das tun?zahlt es sich aus die menge zwischen mir und meiner freundin aufzuteilen(sie wurde ja absolut nirgends erwähnt, was ja wohl auch nicht ganz korrekt ist)
macht es eine unterschied 0.9 auf mich oder 0.45 auf beide?
wäre wirklich sehr dankbar über antworten,
da es mir schon ganz schön kopfzerbrechen bereitet
lg
Qranc
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- 21.11.2003 #1Grünling
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an der grenze erwischt (kroatien)
- 21.11.2003 #2Cannabis-Director
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Wegen was sollens dich in Österreich einsperrn?
In Österreich hast ja nix gmacht.
Ausadem hat Österreich mit Kroation ka Abkommen (so wie wir mit Deutschland).
Des wär ja sonnst so, als wennst irgendwo was fladerst, dort wirst erwischt, wirst 1 woche eingsperrt dann kommst nach hause und bekommst wieder an Prozess und wirst nochmal 1 woche eingsperrt.still smokin...
- 22.11.2003 #3Grünling
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hätt nur gedacht, dass wenn eine straftat im ausland begangen wird, das land, welches auch immer, die pflicht hat es dem heimatstaat zu melden.
auch sollten ja behörden wenn sie von einer straftat erfahren, diese weiterleiten. oder stimmt das so nicht. zumindest am bezirksgericht wird das ja aufliegen oder?
außerdem bin ich über die slowenische grenze gekommen, wo sie mich zwar nicht erwischt haben(logischerweise war ich aber dort ja auch schon im besitz), die werden ja ein abkommen mit österreich haben(eu-beitritt)
"Das Suchtmittelgesetz gilt für alle Menschen in Österreich (auch für nichtösterreichische Staatsbürger), für österreichische Staatsbürger auch im Ausland, wenn die Tat auch nach dem Recht des Auslandes strafbar ist."
soll das eigentlich heißen, dass für mich im ausland das österrreichische suchtmittelgesetz gilt, oder dass ich im ausland nach deren gesetz bestraft werde und in österreich dann noch nach dem östrreichischem.
haupsächlich geht es mir eigentlich darum, dass wenn ich in österreich einmal erwischt werden sollte, dann niemand sagen kann. sodale, das ist ja schon eine wiederholungstat, da liegt ja schon was auf!......
ich weiß, fragen über fragen,
aber das ganze stellt für mich ein ordentliches problem dar, da ich in österreich normalerweise sehr vorsichtig bin, aber der ausrutscher mit der grenze war halt etwas blöd. wegen dieser menge zahlt sich das risiko ja nichtmal aus.Urlaubsstimmung........
lg
Qranc
- 25.11.2003 #4Cannabis-Director
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Nur weil die bei da EU sind, heist das noch lange nicht das es ein Abkommen gibt. Es gibt zurzeit noch keine anzeichen, das es das überhaupt in der EU mal geben wird.
Zitat von Qranc
Nein, des heist, das wenns im Ausland strafbar ist, dann wirst im Ausland bestraft, wenns nicht strafbar ist (z.b. Holland) dann wirst auch nicht bestraft (wie sollte das auch möglich sein, da die Straftat im Ausland ja nicht existent ist, da es dort ja keine Straftat ist)"Das Suchtmittelgesetz gilt für alle Menschen in Österreich (auch für nichtösterreichische Staatsbürger), für österreichische Staatsbürger auch im Ausland, wenn die Tat auch nach dem Recht des Auslandes strafbar ist."
soll das eigentlich heißen, dass für mich im ausland das österrreichische suchtmittelgesetz gilt, oder dass ich im ausland nach deren gesetz bestraft werde und in österreich dann noch nach dem östrreichischem.
Ich würd einfach mal einblick in deinen Leumund nehmen, dort siehst du was alles (oder was nciht) drinsteht.haupsächlich geht es mir eigentlich darum, dass wenn ich in österreich einmal erwischt werden sollte, dann niemand sagen kann. sodale, das ist ja schon eine wiederholungstat, da liegt ja schon was auf!......still smokin...
- 30.11.2003 #5
auch in der schweiz Als mein kollege in der schweiz bei einem skatecontest dabei war, nahm er sich was zu rauchen mit...ungefär 1 gramm....dann hat er neben der grenze in so einer zelle übernachten müssen währed di strafsache zum gericht gebracht worden ist. am nächsten tag hatte er ein paar hundert schweizer-franken zahlen müssen. nach ein paar wochen hat man ihm einen brief vom schweizer gerichtshof geschickt! (auch so a scheiss wi bei dir drin gestanden!)
Aber das ist jetz 2 jahre her und hat noch nie irgenetwas vom österreichischen gericht gehört!
mach dir nicht zu viele sorgen1
mfg g!zMo :xrollin:
- 01.12.2003 #6Grünling
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dankeschön, dann bin ich ja etwas beruhigt
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